Fachanwalt für Familienrecht
Warum zum Fachanwalt? Zum einen gibt es sehr viele Rechtsanwälte, die auf vielen Rechtsgebieten tätig sind. Daneben gibt es aber auch Anwälte, die sich auf ein Rechtsgebiet spezialisiert haben. Sind nun diese Rechtsanwälte besonders intensiv auf diesem Gebiet tätig, und legen diese Rechtsanwälte in der Fortbildung zum Fachanwalt Prüfungen ab und weisen ihre vielfältige Tätigkeit der Rechtsanwaltskammer nach, kann die Rechtsanwaltskammer diesem Rechtsanwalt den Titel Fachanwalt verleihen.
Die Bezeichnung Fachanwalt ist geschützt und weist nach, dass dieser Anwalt auf dem genannten Gebiet sehr oft tätig ist, über langjährige Berufserfahrung verfügt mit entsprechend vielen Mandaten und Gerichtsverfahren und dass dieser Anwalt sich regelmäßig fortbilden muss, da sonst die Bezeichnung „Fachanwalt „von der Rechtsanwaltskammer wieder aberkannt wird.
Wenn Sie sich also nach einem Fachanwalt umschauen, können Sie sicher sein, dass dieser Anwalt auf seinem Rechtsgebiet große Erfahrung hat und sich darin besonders gut auskennt.